Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Februar 2008)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von JETEXECUTIVE schriftlich bestätigt worden sind.

1. Anmeldung/Buchung
Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch JET EXECUTIVE an den Kunden bleibt die angebotene Beförderungsleistung freibleibend der Verfügbarkeit des Flugzeuges und der Crew. Danach vorbehaltlich der technischen Durchführbarkeit, der Erteilung aller Verkehrsrechte, Slots, sowie sonstiger behördlicher Genehmigungen. Sollte eine Flugdurchführung aufgrund nicht erteilter Verkehrsrechte oder sonstiger behördlicher Genehmigungen unmöglich werden, ohne dass ein Verschulden der JET EXECUTIVE vorliegt, werden Kosten wie bei einer Stornierung (siehe unter 8.) berechnet.

2. Beförderungsbedingungen:
Die Vercharterung der Flugzeuge erfolgt gemäß der Auftragsbestätigung. Nicht absehbare Zusatzkosten, wie Kriegsrisikoversicherungen, Royalities, Spätöffnungsgebühren, Enteisungskosten etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der Streckenführung und/oder der Flugdaten und Flugzeiten bedürfen der Zustimmung von JET EXECUTIVE und können entsprechend des Mehraufwandes und anfallender Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Der Kapitän hat die volle Gewalt an Bord und entscheidet letztendlich über sämtliche Änderungen.

3. Haftungsbeschränkung:
Die Beförderung der Fluggäste, Gepäck oder Cargo unterliegt dem Warschauer Abkommen. Für höhere Gewalt insbesondere durch Streik, Krieg oder Sabotage haftet die JET EXECUTIVE nicht. Bei Beförderung von Frachtgut gelten diese Bestimmungen entsprechend.

4. Flugzeiten:
Die in den Angeboten/Auftragsbestätigungen angegebenen Flugzeiten sind reine Flugzeiten, ohne Berücksichtigung der Zeiten des Check-In/Out.

5. Verfügbarkeiten/Ersatzstellung:
JET EXECUTIVE bleibt es unbenommen bei Nichtverfügbarkeit des angebotenen Luftfahrzeuges ein mindestens gleichwertiges Luftfahrzeug der eigenen Flotte, bei Nichtverfügbarkeit durch höhere Gewalt auch ein anderes Luftfahrzeug der eigenen Flotte zur Verfügung zu stellen. Sollte kein Luftfahrzeug der eigenen Flotte zur Verfügung stehen, wird JET EXECUTIVE versuchen, einen mindestens gleichwertigen Ersatz zu stellen.

6. Verpflegung an Bord:
An Bord wird Executive Catering inklusive Getränke und Presse gereicht. Sonderwünsche, die hierüber hinaus gehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Dokumentation durch den Passagier:
Der Passagier ist verpflichtet alle notwendigen Ein- und Ausreisedokumente und sonstige Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind. JET EXECUTIVE hat das Recht, Passagiere oder Cargo von der Beförderung auszuschließen, welche die maßgeblichen Vorschriften und Bestimmungen nicht befolgen, oder deren Urkunden unvollständig sind. JET EXECUTIVE haftet nicht für hieraus entstehende Schäden.

8. Stornierungsgebühren:
Bei Stornierung eines Fluges oder einer Teilstrecke durch den Kunden fallen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, folgende Stornierungskosten an: 
- Ab Buchung bis 96 Stunden vor geplantem Abflug 5 %, jedoch mindestens für King Air und Learjets € 1.500,-- / Challenger € 3.000,-- 
- Bei Stornierung unter 96 bis 48 Std. vor geplantem Abflug 20% des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjets € 2.500,-- / Challenger € 6.000,-- 
- Bei Stornierung unter 48 bis 24 Std. vor geplantem Abflug 40% des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjets € 2.750,-- / Challenger € 10.000,-- 
- Bei Stornierung unter 24 Std. vor geplantem Abflug 60% des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjets € 3.000,-- / Challenger € 15.000,--
Bei bereits erfolgter Bereitstellung werden zusätzlich die aktuellen Bereitstellungskosten verrechnet, ohne Nachweispflicht seitens JET EXECUTIVE.

9. Vermittler/Brokeraufträge:
Sofern JET EXECUTIVE im Auftrag eines Vermittlers/-Brokers für Dritte tätig ist, so haftet der Vermittler/-Broker gegenüber JET EXECUTIVE als Auftraggeber.

10. Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen mindestens 2 Werktage vor dem ersten Abflug ohne Abzug fällig. Hierbei zählt der unwiderrufliche Eingang auf dem Konto der JET EXECUTIVE. Sollte ein Kunde einer vereinbarten Zahlungsmodalität nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, ist JET EXECUTIVE berechtigt, von der Beförderungsleistung zurück zu treten und Kosten wie im Falle einer Stornierung (siehe unter 8.) zu berechnen.

11. Sonstiges:
Wird ein Teil der Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen unwirksam, so ist der Rest hiervon nicht betroffen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.